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Abmahn-Abzocker haben es zukünftig nicht mehr so leicht. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Abmahnungen wegen Urhebehrrechtsverletzungen regelt. Laut dem Gesetz darf eine Abmahnung nun die Höhe von 100 Euro nicht überschreiten. Das gilt aber nur für eine Erst-Abmahnung und wenn es sich um Privatpersonen handelt.

Also wer versehentlich ein geschütztes Bild in seiner Ebay-Auktion oder auf seiner Homepage verwendet, der braucht nun nicht mehr Angst vor Abmahnungen über mehrere tausend Euro haben.

Der Deutsche Anwaltverein und die FDP haben natürlich gleich mal Kritik an dem Gesetz geäußert. Verständlich das den Anwälten ein solches Gesetz nicht gefällt, da die Mahnkosten ja nicht an den Urheberrechts-Inhaber gingen, sondern beim Anwalt blieben.

Quelle: http://www.taz.de



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2 Kommentare zu “Gesetz: Maximal 100 Euro pro Abmahnung”

  1. Eugen sagt:

    Ich bin froh, dass die endlich gegen diese Abmahn-Anwälte machen. Das Maximum mit 100 Euro für die erste Abmahnung ist gut.

  2. Dirk sagt:

    Hallöchen, ja die Frage wird aber sein inwieweit das auch wirklich für die Abmahnungen gilt und inwieweit das auch so durchgesetzt wird. Denn es geht dabei ja nur um Privatpersonen…

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