Die BSA – Business Software Alliance verbuchte vor wenigen Tagen ihren größten Erfolg. Ins Netz ging ein überregional tätiger Groß- und Einzelhändler von Bürobedarf und EDV. Nach einem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters wurden die Fillialen des Unternehmens durchsucht und die BSA wurde fündig. Über 750 nicht lizenzierte Installationen von Software fand man auf den Rechnern.
Die Firma musste fehlende Lizenzen für über 280.000 Euro nachkaufen und sich zusätzlich in einem Vergleich zu einer Schadensersatzzahlung von weiteren 325.000 Euro verpflichten. Schmerzhafte Folgen für das Unternehmen. Ausserdem mussten sowohl der Geschäftsführer als auch der IT-Administrator strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben.
Die Verfahren gegen beide wurde erst nach der Zahlung einer erheblichen Geldstrafe eingestellt.
Zitat Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA in der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig:
IT-Administratoren befinden sich oft in einer Zwickmühle: Sie werden häufig von der Geschäftsführung angewiesen, die Verwendung von unlizenzierter Software zu dulden oder sogar zu veranlassen. Für die damit begangenen Urheberrechtsverletzungen können sie selbst rechtlich belangt werden. Ein rechtzeitiger Hinweis an die BSA kann der Ausweg aus diesem Dilemma sein.
Quelle: http://w3.bsa.org
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